Verkäufer

Unsere Leistungen für verkäufer:innen

Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Verkaufsprozess – von der fundierten Immobilienbewertung über die professionelle Vermarktung bis zur rechtssicheren Abwicklung beim Notar. Dabei legen wir Wert auf Transparenz, Effizienz und eine zielgerichtete Strategie, um für Sie den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.

Unsere Dienstleistungen umfassen die realistische Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie, die Erstellung hochwertiger Verkaufsunterlagen, die gezielte Ansprache qualifizierter Kaufinteressenten, die Koordination und Durchführung von Besichtigungen sowie die professionelle Verhandlungsführung. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch beim Vertragsabschluss und bis zur Eigentumsübertragung -

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Verkäufer | FAQ

FAQ verkäufer
Häufig gestellte Fragen

  • Der Verkaufspreis basiert auf der Lage (Gemeinde, Quartier), Zustand und Baujahr, Grösse (Wohnfläche, Grundstück) sowie Vergleichspreise ähnlicher Objekte. Es empfiehlt sich, eine professionelle Immobilienbewertung einzuholen.

  • Nein, das ist freiwillig. Mit einem Immobilienmakler profitieren Sie von weniger Aufwand, Marktkenntnissen und höhere Reichweite. Ohne Immobilienmakler bezahlten Sie zwar keine Provision, haben aber mehr Eigenaufwand (z.B. Inserate, Besichtigungen, Verhandlungen).

  • Typische Unterlagen für den Verkauf sind Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungsnachweis, Katasterplan/Situationsplan, Baupläne, Energieausweis falls vorhanden, Nebenkostenabrechnungen, Angaben zu Renovationen und Mängeln.

  • Zuerst wird der Verkaufspreis festgelegt. Anschliessend beginnt die Vermarktung der Immobilie mit Besichtigungen. Sobald eine Kaufzusage mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen vorliegt, kann ein Termin beim Notar für die öffentliche Beurkundung und Eigentumsübertragung erfolgen.

  • Ein Grundstückkaufvertrag muss öffentliche beurkundet werden. Der Notar meldet den Eigentumswechsel ans Grundbuchamt.

  • Ja, in der Regel schon. Die Grundstückgewinnsteuer fällt auf den Gewinn an und hängt von der Gewinnhöhe sowie der Besitzdauer (je länger, desto tiefer die Steuer) ab.

  • Ja, bei bestimmten Fällen wie zum Beispiel beim Kauf einer Ersatzliegenschaft (selbst bewohnt) oder bei Erbgang/Schenkung.

  • Das ist kantonal unterschiedlich und verhandelbar.

  • Ja. Verkäufer haben eine Offenlegungspflicht bekannte Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Hausschwamm, defekte Heizung). Verschweigen kann zu Schadenersatzforderungen führen.

  • Ja, meistens wird die Sachgewährleistung vertraglich ausgeschlossen. Dies gilt aber nicht bei absichtlich verschwiegenen Mängeln.

  • Bestehende Hypotheken müssen gelöscht oder vom Käufer mit Zustimmung der Bank übernommen werden.

  • In der Regel dauert der Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung zwei bis sechs Monate. Spezialobjekte oder schwierige Lagen können längern dauern.

  • Nein, Sie können eine Vollmacht erteilen oder sich durch den Makler/Notar vertreten lassen.

  • Sinnvoll ist es, kleinere Reparaturen auszuführen und darauf zu achten, dass das Verkaufsobjekt optimal präsentiert werden kann. Entsprechende Unterlagen sollten auch zur Hand sein.

Hier finden sie eine Auswahl unserer Referenzen