Mieter
Unsere Leistungen für mieter
Als Verwaltung ist es uns ein Anliegen, dass wir den Mietern Unterstützung während des gesamten Mietverhältnisses bieten. Unser Ziel ist es, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohlfühlen und Anliegen schnell gelöst werden.
Mit unserem Service stellen wir sicher, dass Sie betreut, informiert und entlastet werden - für ein reibungsloses und angenehmes Mietverhältnis.
Ihre Meinung zählt! Jetzt an unserer Umfrage teilnehmen.
Haben Sie einen Schaden oder ein anderes Anliegen?
Bitte nutzen Sie hierfür das nachstehende digitale Kontaktformular.
Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
Haben Sie einen Notfall?
In dringenden Angelegenheiten (z.B. Brand, Rohrbruch, Heizungsausfall) kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 044 804 87 87.
Ausserhalb unserer Geschäftszeiten kontaktieren Sie bitte direkt die Hauswartung. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte dem Aushang, welcher sich in der Regel im Erdgeschoss im Infokasten befindet.
Unsere freien Objekte finden Sie hier.
FAQ Mieter
Häufig gestellte Fragen
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Eine Mietzinserhöhung kann sich aus einer Anpassung des Referenzzinssatzes, aus gestiegenen Kosten (z. B. Unterhalt, Abgaben) oder aus wertvermehrenden Investitionen ergeben. Die Erhöhung wird Ihnen mit dem amtlichen Formular und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen mitgeteilt.
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Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben und fristgerecht gemäss Mietvertrag erfolgen. Bitte beachten Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine. Massgebend ist der rechtzeitige Eingang bei der Verwaltung.
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Ja. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag ist möglich, sofern Sie eine zumutbare, zahlungsfähige und vertragswillige Ersatzmietperson vorschlagen. Die Prüfung erfolgt durch die Verwaltung.
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Eine Untervermietung ist grundsätzlich zulässig, muss jedoch vorgängig schriftlich bei der Verwaltung beantragt und genehmigt werden.
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Bitte melden Sie Mängel umgehend schriftlich per E-Mail oder das Portal EasyContact.
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Die Verwaltung ist für den ordentlichen Unterhalt zuständig. Kleinere Reparaturen und Unterhaltsarbeiten im Rahmen des sogenannten „kleinen Unterhalts“ gehen zulasten der Mieterschaft.
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Als Notfälle gelten Schäden, die Personen oder das Gebäude gefährden oder den Gebrauch der Wohnung erheblich einschränken (z. B. Wasserrohrbruch, Totalausfall der Heizung im Winter, Hausbrand).
Im Notfall kontaktieren Sie bitte direkt die zuständige Hauswartung. Die Telefonnummer finden Sie im Aushang.
Bei schwerwiegenden Ereignissen wie Feuer, verletzte Personen oder Einbrüche alarmieren Sie zuerst die Rettungsdienste:
Feuerwehr 118 I Polizei 117 I Sanität 144
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Bauliche Veränderungen oder feste Installationen sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Verwaltung erlaubt.
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Sind Haustiere erlaubt?
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Normale Abnutzung entsteht durch den vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung (z. B. leichte Gebrauchsspuren). Schäden, die darüber hinausgehen, können kostenpflichtig sein.
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Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten (22.00–07.00 Uhr sowie mittags und an Sonn- und Feiertagen). Details entnehmen Sie bitte der Hausordnung.
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Wir empfehlen, das Gespräch mit der betreffenden Partei zu suchen. Bei anhaltenden Problemen können Sie die Verwaltung schriftlich informieren.
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Die Wohnungsabnahme erfolgt gemeinsam mit einer Vertretung der Verwaltung. Der Zustand der Wohnung wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.
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Die Freigabe der Mietkaution erfolgt nach ordnungsgemässer Rückgabe der Mieträumlichkeiten sowie nach Vorliegen der Schlussabrechnung. Offene Forderungen aus dem Mietverhältnis können mit der Kaution verrechnet werden.
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Die Nebenkosten werden jährlich abgerechnet und basieren soweit möglich auf Verbrauch sowie allgemeinen Kosten (z.B. Heizung, Hauswartung).
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Die Nebenkosten werden jährlich abgerechnet und basieren soweit möglich auf Verbrauch sowie allgemeinen Kosten (z.B. Heizung, Hauswartung).
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Ja. Sie haben das Recht, Einsicht in die Abrechnungsbelege zu verlangen.
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Sofern Sie neue Namensschilder oder Schlüssel bestellen möchten, nutzen Sie bitte das Portal EasyContact.

