Verkäufer | FAQ
FAQ verkäufer
Häufig gestellte Fragen
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Der Verkaufspreis basiert auf der Lage (Gemeinde, Quartier), dem Zustand und Baujahr, der Grösse (Wohnfläche, Grundstück) sowie Vergleichspreise ähnlicher Objekte. Üblich ist eine professionelle Immobilienbewertung.
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Nein, das ist freiwillig. Mit einem Makler profitieren Sie von weniger Aufwand, Marktkentnissen sowie einer höheren Reichweite. Ohne Makler entfallen Ihnen die Provisionskosten, haben aber mehr Eigenaufwand (Inserate, Besichtigungen, Verhandlungen, Abklärungen).
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Typische Unterlagen sind Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungsnachweis, Katasterplan/Situationsplan, Baupläne, Energieausweise falls vorhanden, Nebenkostenabrechnungen sowie Angaben zu Renovationen und Mängeln.
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Zuerst wird der Preis festgelegt, bevor die Vermarktung startet und Besichtigungen durchgeführt werden. Bei Kaufzusage mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen wird ein Termin beim Notar für die öffentliche Beurkundung vereinbart und die Eigentumsübertragung wird im Grundbuch eingetragen.
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Ja, in der Schweiz muss der Grundstückkaufvertrag öffentlich beurkundet werden. Der Notar meldet den Eigentumswechsel ans Grundbuchamt.
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Ja, in der Regel schon. Die Grundstückgewinnsteuer fällt auf den Gewinn an und hängt von der Höhe des Gewinns sowie der Besitzdauer (je länger, desto tiefer die Steuer) ab. Die Steuersätze sind kantonal geregelt.
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Ja, bei bestimmten Fällen wie zum Beispiel beim Kauf einer Ersatzliegenschaft (selbstbewohnt) und bei Erbgang oder Schenkung.
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Das ist kantonal unterschiedlich und verhandelbar.
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Ja. Verkäufer haben eine Offenlegungspflicht für bekannte Mängel. Verschweigen kann zu Schadenersatzforderungen führen.
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Ja, meistens wird die Sachgewährleistung vertraglich ausgeschlossen. Dies gilt aber nicht bei absichtlich verschwiegenen Mängeln.
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Bestehende Hypotheken müssen gelöscht oder vom Käufer übernommen werden, sofern die Bank zustimmt.
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Der typische Zeitrahmen beträgt für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung 2-6 Monate. Spezialobjekte oder schwierigere Lagen dauern oftmals länger.
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Nein, eine Vollmacht oder eine Vertretung durch den Makler sind möglich.
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Sinnvoll ist es, kleine Reparaturen auszuführen und das Objekt aufzuräumen, so dass es sich in einem repräsentativen Zustand befindet. Zudem sollten die Unterlagen vollständig sein.

